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   BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18   

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BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18 (https://dejure.org/2021,33857)
BPatG, Entscheidung vom 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18 (https://dejure.org/2021,33857)
BPatG, Entscheidung vom 04. August 2021 - 29 W (pat) 527/18 (https://dejure.org/2021,33857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "hygge (Wort-Bildmarke)" - keine Unterscheidungskraft für einen Teil der Waren und Dienstleistungen - Unterscheidungskraft, kein Freihaltungsbedürfnis für die übrigen Waren und Dienstleistungen

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (42)

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18
    Trotz des anzuwendenden großzügigen Maßstabs fehlt Wortzeichen dann die Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).

    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rn. 13 - Deutschlands schönste Seiten).

    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (BGH GRUR 2014, 569 Rn. 30 - HOT; GRUR 2009, 778 Rn. 18 - Willkommen im Leben).

    Denn auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 30 - HOT).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18
    Allerdings - und so ist die Formulierung im Beschluss der Markenstelle zu interpretieren - darf die Prüfung nicht auf ein "Mindestmaß" beschränkt werden, sondern muss "streng und umfassend" sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (vgl. EuGH GRUR 2019, 1194 Rn. 28 AS/DPMA (#darferdas?); GRUR 2004, 674 Rn. 123-125 - Postkantoor; GRUR 2003, 604 Rn. 59 - Libertel; BGH GRUR 2009, 949 Rn. 11 - My World; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG,13. Aufl., § 8 Rn. 200 m. w. N).

    Trotz des anzuwendenden großzügigen Maßstabs fehlt Wortzeichen dann die Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).

    Abgesehen davon, dass auch im Unionsrecht die Unterscheidungskraft fehlt, wenn ein Begriff ausschließlich als werbende Sachangabe aufgefasst wird, sind die im Ausland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) aufgrund der Unionsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse für Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rn. 43 f. - Postkantoor).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18
    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rn. 13 - Deutschlands schönste Seiten).

    bb) Der für die Druckschriften beschreibende Begriffsinhalt bezieht sich in der Regel gleichermaßen auf die Dienstleistungen, die zur Entstehung der Druckschriften führen (vgl. BGH GRUR 2013, 522 Rn. 17 - Deutschlands schönste Seiten; GRUR 2003, 342 - Winnetou).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18
    Dies gilt vor allem dann, wenn das in Rede stehende Zeichen geeignet ist, einen weiten Themenbereich abzudecken und den Inhalt einer Vielzahl unterschiedlicher Druckschriften zu umschreiben (vgl. BGH a. a. O. - Deutschlands schönste Seiten; GRUR 2009, 949 Rn. 20 - My World; GRUR 2009, 778 Rn. 16 - Willkommen im Leben; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft).

    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (BGH GRUR 2014, 569 Rn. 30 - HOT; GRUR 2009, 778 Rn. 18 - Willkommen im Leben).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rn. 15 - Pippi-Langstrumpf-Marke; a. a. O. Rn. 10 - OUI; a. a. O. Rn. 16 - for you; BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).

    Abgesehen davon, dass auch im Unionsrecht die Unterscheidungskraft fehlt, wenn ein Begriff ausschließlich als werbende Sachangabe aufgefasst wird, sind die im Ausland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) aufgrund der Unionsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse für Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rn. 43 f. - Postkantoor).

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18
    Trotz des anzuwendenden großzügigen Maßstabs fehlt Wortzeichen dann die Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).

    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rn. 13 - Deutschlands schönste Seiten).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18
    Allerdings - und so ist die Formulierung im Beschluss der Markenstelle zu interpretieren - darf die Prüfung nicht auf ein "Mindestmaß" beschränkt werden, sondern muss "streng und umfassend" sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (vgl. EuGH GRUR 2019, 1194 Rn. 28 AS/DPMA (#darferdas?); GRUR 2004, 674 Rn. 123-125 - Postkantoor; GRUR 2003, 604 Rn. 59 - Libertel; BGH GRUR 2009, 949 Rn. 11 - My World; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG,13. Aufl., § 8 Rn. 200 m. w. N).

    Dies gilt vor allem dann, wenn das in Rede stehende Zeichen geeignet ist, einen weiten Themenbereich abzudecken und den Inhalt einer Vielzahl unterschiedlicher Druckschriften zu umschreiben (vgl. BGH a. a. O. - Deutschlands schönste Seiten; GRUR 2009, 949 Rn. 20 - My World; GRUR 2009, 778 Rn. 16 - Willkommen im Leben; GRUR 2002, 1070, 1072 - Bar jeder Vernunft).

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).

    Trotz des anzuwendenden großzügigen Maßstabs fehlt Wortzeichen dann die Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).

    Trotz des anzuwendenden großzügigen Maßstabs fehlt Wortzeichen dann die Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).

  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

    Auszug aus BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18
    Eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage folgt daraus nicht (BGH GRUR 2020, 411 Rn. 8 - #darferdas? II).

    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; MarkenR 2012, 304 Rn. 23 - Smart Technologies/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2020, 411 Rn. 10 - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rn. 15 - for you; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "fashion.de" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 25.04.2019 - 26 W (pat) 44/17
  • BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ambiente Trendlife (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 05.03.2008 - 29 W (pat) 223/04
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BPatG, 23.11.2011 - 29 W (pat) 196/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Küchenzauber" - keine Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 15.11.2018 - 29 W (pat) 29/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Quinaquanone" - gemeinsame Einreichung einer

  • BPatG, 22.01.2015 - 29 W (pat) 525/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "The European (Wort-Bild-Marke)" - Verfahren vor dem

  • BPatG, 19.12.2018 - 26 W (pat) 529/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "lokalgenau" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 13.02.2017 - 26 W (pat) 58/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "partnerguide24" - Unterscheidungskraft -

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BPatG, 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAMOMILLA" - Freihaltungsbedürfnis -

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

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